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   BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11   

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https://dejure.org/2012,19558
BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11 (https://dejure.org/2012,19558)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2012 - XII ZB 661/11 (https://dejure.org/2012,19558)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 (https://dejure.org/2012,19558)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 151 Nr 6 FamFG, § 159 Abs 4 S 3 FamFG, § 1631b S 2 BGB
    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Vorrang anderer Möglichkeiten öffentlicher Hilfe

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Genehmigung der Unterbringung eines Kindes bei möglicher Heimerziehung in einer offenen Einrichtung

  • rewis.io

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Vorrang anderer Möglichkeiten öffentlicher Hilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1631b; FamFG § 151 Nr. 6
    Zulässigkeit einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Genehmigung der Unterbringung eines Kindes bei möglicher Heimerziehung in einer offenen Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Verfahren in Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das Kind in der geschlossenen Abteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschlossene Unterbringung eines Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung durch das Beschwerdegericht in Kindschaftssachen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 151 Nr. 6 FamFG: Beschwerdegericht muss Betroffenen bei Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften im ersten Rechtszug erneut anhören

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur als ultima ratio zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2584
  • MDR 2012, 1037
  • FGPrax 2012, 255 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 1556
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
    In einer Kindschaftssache nach § 151 Nr. 6 FamFG darf das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Anhörung des Betroffenen zwingende Verfahrensvorschriften verletzt hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 2. März 2011, XII ZB 346/10, FamRZ 2011, 805).

    b) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschlüsse vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 22).

    aa) Das Amtsgericht hat den Betroffenen nach Einholung des Sachverständigengutachtens und vor der Entscheidung über die Genehmigung der längerfristigen Unterbringung nicht im Beisein des bestellten Verfahrensbeistands angehört (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11).

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
    Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Antrag, die sofortige Wirksamkeit der Genehmigung der Unterbringung einstweilen außer Vollzug zu setzen (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 3), ist begründet.

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für den Betroffenen gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 -FGPrax 2010, 97 Rn. 5).

  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 -FamRZ 2011, 1574 Rn. 11).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 sowie MünchKomm/Schwab BGB 6. Aufl. § 1896 Rn. 185 mwN).

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschlüsse vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 22).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
    b) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 sowie MünchKomm/Schwab BGB 6. Aufl. § 1896 Rn. 185 mwN).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 5 UF 187/12

    Unterbringung Minderjähriger

    Nach dem Wortlaut des § 1631b BGB ist - grundsätzlich - allein die Unterbringung eines minderjährigen Kindes in einer geschlossenen Einrichtung genehmigungspflichtig (vgl. nur BGH, FamRZ 2012, S. 1556 (1558); Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1631b Rn. 2; ausdrücklich auch Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, BTDrucks 16/6815, S. 8, 10).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Beschwerdebefugnis einer Person

    Zur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines minderjährigen Kindes nach § 1631b BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012, XII ZB 661/11, FamRZ 2012, 1556).

    Eigen- und Fremdgefährdung sind insoweit eng miteinander verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 19 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20

    Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach §

    Das selbst verfahrensfähige Kind hat aber grundsätzlich Anspruch auf umfassende Übersendung der zu den Akten gelangenden Schriftstücke, insbesondere auch auf diejenige eines Gutachtens; dieser Anspruch kann allenfalls durch den in § 164 S. 2 FamFG zum Ausdruck kommenden allgemeinen, kinderschützenden Rechtsgedanken beschränkt werden (BGH FamRZ 2012, 1556; Völker/Clausius, a.a.O., Rz. 429 m.w.N.).

    Hiernach bedarf keiner Erörterung mehr, wie es zu bewerten ist, dass das Familiengericht die mitgeteilte Verhinderung des Verfahrensbeistandes am anberaumten Anhörungstermin nicht zum Anlass genommen hat, den Anhörungstermin zu verlegen (siehe zur Bedeutung der Anwesenheit des Verfahrensbeistandes bei der persönlichen Anhörung des Kindes gerade vor einer Entscheidung über die Genehmigung der längerfristigen Unterbringung BGH FamRZ 2012, 1556).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 482/13

    Unterbringungssache: Beauftragung des behandelnden Arztes mit der Erstattung des

    Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Antrag, auch die sofortige Wirksamkeit der Genehmigung der Unterbringung einstweilen außer Vollzug zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 25), ist begründet.

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für den Betroffenen gegeneinander abzuwägen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 26; vgl. auch BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 663/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Übertragung der Kindesanhörung im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann hiervon zwar nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen einer besseren Sachaufklärung geboten ist und das Gericht hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der gesetzlichen Aufgabe des Verfahrensbeistands befunden hat (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 -, juris, Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2013 - 9 UF 147/13

    Vormundschaft: Vorläufige Unterbringung eines minderjährigen Kindes in einer

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das Familiengericht im Verfahren nach § 1631 b BGB eine Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern überprüft, denen im Rahmen ihres Beurteilungsvorrangs (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ein Spielraum bei der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zufällt (BGH, FamRZ 2012, 1556).

    Die Entscheidung des Gerichts hat zugleich dem Freiheitsrecht des Minderjährigen Rechnung zu tragen (BGH, FamRZ 2012, 1556).

    Eine geschlossene Unterbringung kommt daher nur als letztes Mittel und nur für die kürzeste angemessene Zeit in Betracht (BGH, FamRZ 2012, 1556; vgl. auch Art. 37 Buchstabe b der UN-Kinderrechtekonvention).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2013 - 2 UF 231/13
    Eigen- und Fremdgefährdung sind insoweit eng miteinander verbunden (so zum vorstehenden insgesamt BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 zu XII ZB 661/11, zitiert nach Juris Rn. 19).

    Der Senat hat davon abgesehen, den Vollzug des Beschlusses wegen der beschriebenen Verfahrensmängel auszusetzen (§ 64 Abs. 3 FamFG, dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 zu Aktenzeichen: XII ZB 661/11, zitiert nach Juris, Rn. 25), weil ausnahmsweise am Folgetag nach Eingang der Beschwerde beim Senat eine Anhörung ermöglicht werden konnte, in der die ausgelassenen Verfahrensschritte nachgeholt wurden.

    Fehlt es daran, muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 zu Az. XII ZB 661/11, zitiert nach Juris, Rn. 12).

  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Eine Unterbringung nach § 1631b BGB ist auch bei sog. chronischer Gefährdung möglich und nicht nur bei offensichtlich akuter Gefährdung (offengelassen in BGH, JAmt 2013, 45).

    Ferner ist eine Unterbringung nach § 1631b BGB auch bei sog. chronischer Gefährdung möglich (offengelassen BGH, JAmt 2013, 45 mit Anmerkung Prof. Dr. B. H.).

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